ANTRAG für eine ÖTV LIZENZ

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Die Anmeldung ist erst nach erfolgreicher Registrierung, einschließlich des Hochladens des entsprechenden Zeugnisses, der Freischaltung durch den ÖTV und der Zahlung der jährlichen ÖTV-Coachlizenzgebühr gültig. Die Leistung der Haftpflichtversicherung erfährt Ihre Gültigkeit erst nach dem Abschluss der Registrierung und der anschließenden Freischaltung durch den ÖTV. Weitere wichtigere Voraussetzung ist zudem, dass Sie als ÖTV Coachlizenzinhaber*in mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet sein müssen, um den Haftpflichtversicherungsschutz nutzen zu können.Zur selbständigen Überprüfung der erfolgreichen und abgeschlossenen Registrierung und damit Gültigkeit Ihrer Coachlizenz(inklusive Haftpflichtversicherung), muss Ihr Profil(Name, Verein, …) auf der ÖTV Coachplattform aller anerkannten Lizenzcoaches ersichtlich sein (https://oetv1.azurewebsites.net/Home/VisitorView). Solange Ihr Profil auf dieser ÖTV Coachplattform bzw. der Zahlungseingang der jährlichen Coachlizenzgebühr fehlt, ist der Prozess noch nicht abgeschlossen und noch keine Gültigkeit Ihrer ÖTV Coachlizenz vorhanden. Der ÖTV Coach-Lizenznehmer*in kann auf allen Publikationen, Visitkarten, auf seiner Homepage usw. die Bezeichnung „ÖTV-lizenzierte(r) TrainerIn bzw. LehrerIn oder InstruktorIn“ führen, sowie das vom ÖTV zur Verfügung gestellte Gütesiegel verwenden. Der ÖTV Coach-Lizenznehmer*in kann jährlich bis zum 01.10. mit Wirkung für das darauffolgende Jahr kündigen. Der ÖTV ist berechtigt die ÖTV Coachlizenz zu entziehen, wenn die aktuellen Lizenz-, oder Fortbildungsbestimmungen* nicht eingehalten werden oder der jährlich vorgeschriebene Coach-Lizenzbeitrag nicht bezahlt wird.