ANTRAG für eine ÖTV LIZENZ

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Die ÖTV Coachlizenz erreicht erst nach Abschluss der Registrierung, dem Hochladen des Zeugnisses mit der höchsten abgeschlossenen Ausbildung (Tennisinstruktorin, Tennislehrerin, Tennistrainer*in bzw. ÖTV-Anerkennungszertifikat für ausländische Ausbildungen), der Datenüberprüfung, Anerkennung und Freischaltung durch den ÖTV sowie der Einzahlung der jährlichen Coach-Lizenzgebühr ihre Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt wird der CoachlizenznehmerIn auf der ÖTV eigenen Plattform für lizenziertes Lehrpersonal sichtbar veröffentlicht. Der CoachlizenznehmerIn kann auf allen Publikationen, Visitkarten, auf seiner Homepage usw. die Bezeichnung „ÖTV-lizenzierte(r) TrainerIn bzw. LehrerIn oder InstruktorIn“ führen, sowie das vom ÖTV zur Verfügung gestellte Gütesiegel verwenden. Der CoachlizenznehmerIn kann jährlich bis zum 01.10. mit Wirkung für das darauffolgende Jahr kündigen. Der ÖTV ist berechtigt die ÖTV Coachlizenz zu entziehen, wenn die aktuellen Lizenz-, oder Fortbildungsbestimmungen* nicht eingehalten werden oder der jährlich vorgeschriebene Lizenzbeitrag* nicht bezahlt wird.