ANTRAG für eine ÖTV LIZENZ

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Die Anmeldung wird erst durch schriftliche Bestätigung seitens des österreichischen Tennisverbandes und durch Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr gültig. Ab diesem Zeitpunkt wird der Lizenznehmer auf der ÖTV eigenen Plattform für lizenziertes Lehrpersonal veröffentlicht.Der Lizenznehmer kann auf allen Publikationen, Visitkarten, auf seiner Homepage usw. die Bezeichnung „ÖTV-lizenzierte(r) TrainerIn bzw. LehrerIn oder InstruktorIn“ führen, sowie das vom ÖTV zur Verfügung gestellte Gütesiegel verwenden.Der Lizenznehmer kann jährlich bis zum 01.10. mit Wirkung für das darauffolgende Jahr kündigen.Der ÖTV ist berechtigt die Lizenz zu entziehen, wenn die aktuellen Lizenz-, oder Fortbildungsbestimmungen* nicht eingehalten werden oder der jährlich vorgeschriebene Lizenzbeitrag* nicht bezahlt wird.